Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention gewährt dem Kind bestimmte im Zusammenhang mit seiner Geburt besonders wichtige Rechte. So ist das Kind – wie dies schon in Artikel 24 Abs. 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) vorgesehen ist, unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen.
Mit dieser Eintragung ins Geburtenregister sind andere Rechte (auch in der Kinderrechtskonvention) verbunden. Denn wenn keine Eintragung erfolgt, ist das Kind für den Staat nicht existent. Mit dem Fehlen von Papieren kann man auch nicht seine Abstammung, seine Nationalität und Staatsangehörigkeit nachweisen. In der Folge werden einem die damit verbundenen Rechte und Pflichten verweigert. Fehlt der Nachweis einer Registrierung, gibt es große Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialleistungen oder auch zur Gesundheitsvorsorge. Ebenso ist der Zugang zu Bildung erschwert. Daher ist die Eintragung in ein Geburtenregister von großer Bedeutung für das weitere Leben.
Diese Aufgabe obliegt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG) den Standesämtern. Die Geburt eines Kindes muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden, § 16 PStG. Bei einer Geburt in einem öffentlichen Krankenhaus, einem öffentlichen Entbindungsheim oder in ähnlichen öffentlichen Einrichtungen obliegt die Anzeige der Geburt ausschließlich dem Leiter der Anstalt oder aber dem dazu besonders ermächtigten Beamten oder Angestellten, § 18 Abs. 1 PStG. Die in anderen Fällen zur Anzeige verpflichteten Personen werden in den §§ 17 ff. PStG genannt. Die Verletzung der Anzeigepflicht kann mit der Verhängung eines Bußgelds geahndet werden, § 68 PStG.
Artikel 7
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen ….(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher…