Die Kinderrechtskonvention – offiziell das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) – ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Sie gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Kinderrechte sind Menschenrechte. Mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes haben die Vereinten Nationen die in verschiedenen Abkommen aufgeführten Einzelregelungen zum Schutz der Kinder in einer allgemeinen Erklärung zusammengefasst und den gebührenden wichtigen Rahmen gegeben.
Das Abkommen wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist am 2. September 1990 in Kraft getreten.
Die Bedeutung dieses Übereinkommens lässt sich schon alleine daran bemessen, dass ihm von allen Konventionen der Vereinten Nationen die meisten Mitgliedsstaaten beigetreten sind. Lediglich die USA haben das Übereinkommen nicht ratifiziert.
Der 20. November gilt seit 1989 als Weltkindertag. Dies gilt allerdings nicht weltweit: Deutschland hat hingegen den 20. September als Kindertag festgelegt.
Zu der Kinderrechtskonvention existieren zwei Fakultativprotokolle:
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten vom 25. Mai 2000. Es trat im Februar 2002 in Kraft.
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie vom 25. Mai 2000. Es trat im Januar 2002 mit 32 Vertragsstaaten in Kraft.
Mit diesen Zusatzprotokollen sollen Kindersoldaten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie angeprangert und geächtet werden.
Ein 3. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren vom 19. Dezember 2011 kann erst mit der Ratifikation durch mindestens 10 Staaten in Kraft treten.
Das Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes verankert erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch. Ziel der UN-Kinderrechtskonvention ist es, in 54 Artikeln die Lage der Kinder in aller Welt zu verbessern, indem sie Maßstäbe mit universellem Geltungsanspruch setzt und zum Schutz der Kinder die wichtigsten Menschenrechte garantiert. So hat jedes Kind
- das Recht auf freie Meinungsäußerung,
- einen Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit,
- ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit,
- ein Recht auf Bildung sowie
- ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel.
Weiter sollen alle Kinder vor Gewalt geschützt werden, nicht nur im Sinne körperlicher Gewalt, sondern auch seelischer Gewalt, Ausbeutung, Verwahrlosung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauchs.
Der Kriegseinsatz von unter 15jährigen Kindern wird verboten und alle Vertragsstaaten sollen sicherstellen, daß kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird.