Die UN-Kinderrechtskonvention stellt in ihrem Artikel 21 Mindestanforderungen an die bei der Adoption von Kindern zu beobachtende Praxis. Dabei verlangt die UN-Kinderrechtskonvention nicht, dass die Adoption tatsächlich zugelassen wird. Wenn aber ein Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention – wie etwa Deutschland – das System der Adoption anerkennt oder zulässt, gelten hierfür die
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