Mit dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Kindern vor sexueller Ausbeutung und Kinderhandel zu schützen. Darüber hinaus ist es durch das Fakultativprotokoll auch möglich, Verstöße zu bestrafen. Die
WeiterlesenKinderhandel und Kinderprostitution
