Die UN-Kinderrechtskonvention stellt in ihrem Artikel 21 Mindestanforderungen an die bei der Adoption von Kindern zu beobachtende Praxis. Dabei verlangt die UN-Kinderrechtskonvention nicht, dass die Adoption tatsächlich zugelassen wird. Wenn aber ein Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention – wie etwa Deutschland – das System der Adoption anerkennt oder zulässt, gelten hierfür die
WeiterlesenSchlagwort: Familie
Adoption
Die UN-Kinderrechtskonvention stellt in ihrem Artikel 21 Mindestanforderungen an die bei der Adoption von Kindern zu beobachtende Praxis. Dabei verlangt die UN-Kinderrechtskonvention nicht, dass die Adoption tatsächlich zugelassen wird. Wenn aber ein Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention – wie etwa Deutschland – das System der Adoption anerkennt oder zulässt, gelten hierfür die
WeiterlesenStaatliche Obhut
Die UN-Kinderrechtskonvention geht davon aus, daß grundsätzlich die Familie die natürliche Umgebung „für das Wachsen und Gedeihen ihrer Mitglieder, insbesonders der Kinder“, ist; dort soll den Kindern „der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden“, vgl. Präambelabsatz 5. Ein Kind, das nicht — oder nicht mehr — in seiner Familie aufwachsen
WeiterlesenFamilienzusammenführung
Für eine Regelung der Familienzusammenführung über die Staatsgrenzen hinweg besteht ein besonderes Bedürfnis. Denn dieses Problem stellt sich in der ausländerbehördlichen Praxis sehr häufig — etwa dann, wenn Ausländer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, darauf dringen, dass Kinder in das Gastland nachziehen. Bei den Verhandlungen zu dem die
WeiterlesenAuskünfte über den Verbleib von Familienangehörigen
Artikel 9 Absatz 4 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erteilung von Auskünften über den Verbleib von Familienangehörigen, deren „Trennung“ von der Familie Folge einer staatlich eingeleiteten Maßnahme ist. Die Bestimmung ist ein Reflex auf das in einigen Ländern in den letzten Jahren aufgetretenen Problem der „verschwundenen“ (d. h. illegal
WeiterlesenPersönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen
Nach Artikel 9 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes achten, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu unterhalten. Innerstaatlich wird dieser Anforderung durch § 1684 BGB umgesetzt. Hiernach hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum
WeiterlesenRecht auf Eltern
Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention gibt dem Kind schließlich „soweit möglich“ das Recht, „seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“. Wächst das Kind bei seinen Eltern auf und damit innerhalb seiner Familie, wie dies die Kinderrechtskonvention in ihren Präambelabsätzen 5 und 6 als wünschenswert voraussetzt, verwirklicht
WeiterlesenUnterstützung der Familie
Artikel 3 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt, dass die Vertragsstaaten sich verpflichten, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie
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