Trennung von den Eltern

Die UN-Kinderrechtskonvention geht davon aus, „dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte“ (Präambelabsatz 6). So postuliert sie auch in Artikel 7 Abs. 1 ein Recht, „seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“.

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Kindeswohl

Boy

Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt das Kindeswohl zur Leitlinie dar Auslegung und Umsetzung des Übereinkommens. Die Bestimmung richtet sich an alle Stellen, die durch (allgemein wirkende) „Maßnahmen, die Kinder betreffen“, dazu berufen sind, die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die der Vertragsstaat mit der Ratifizierung des Übereinkommens übernimmt, zu erfüllen. Außer

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