Behördlich untergebrachte Kinder

Artikel 25 der UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass ein behördlich untergebrachtes Kind Anspruch darauf hat, dass die ihm gewährte Behandlung sowie alle anderen für seine Unterbringung belangvollen Umstände regelmäßig überprüft werden. Der Bestimmung des Artikel 25 der UN-Kinderrechtskonvention wird innerstaatlich insbesondere durch die nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs vorgesehene Überprüfung

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Erziehungshilfen und Kinderbetreuung

Kindergarten

Zur Gewährleistung und Förderung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte sieht Artikel 18 Absatz 2 der Kinderrechtskonvention vor, dass die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützen, das Kind zu erziehen, und für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die

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Erziehungsziele • Bildungsziele

Indisches Klassenzimmer

Artikel 29 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention erklärt eine Reihe von Erziehungszielen als für die Schulerziehung verbindlich, die — wenngleich nicht in derselben Weise spezifiziert — bereits in Artikel 26 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte postuliert und in Artikel 13 Abs. 1 Satz 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,

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Kinderbetreuung für berufstätige Eltern

Mädchen

Artikel 8 Absatz 32 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen. Dass berufstätige Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und Kinderbetreuungseinrichtungen (soweit

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Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention erkennt das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung  angemessenen Lebensstandard an. Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist als ein allgemeines, jedermann zustehendes soziales Menschenrecht bereits in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt)anerkannt

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Soziale Sicherheit

Geldautomat

In Artikel 26 postuliert die UN-Kinderrechtskonvention das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung. Das soziale Menschenrecht auf Zugang zur Sozialversicherung ist bereits in Artikel 9 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verankert und von der Bundesrepublik Deutschland als Paktstaat anerkannt. Artikel

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Staatliche Fürsorgepflicht

Kindergarten, Kinderheim

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, daß die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen tatsächlich auch angewendet werden. Insbesondere sollen solche Normen, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder haben,

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Staatliche Obhut

Eltern

Die UN-Kinderrechtskonvention geht davon aus, daß grundsätzlich die Familie die natürliche Umgebung „für das Wachsen und Gedeihen ihrer Mitglieder, insbesonders der Kinder“, ist; dort soll den Kindern „der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden“, vgl. Präambelabsatz 5. Ein Kind, das nicht — oder nicht mehr — in seiner Familie aufwachsen

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Therapie und Rehabilitation

Kinderklinik Ortenau

Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu Maßnahmen, die der Therapie und Rehabilitation von Kindern dienen, die als Opfer von Vernachlässigung, Ausbeutung, Mißhandlung, Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder bei bewaffneten Konflikten Schaden an ihrer seelischen oder körperlichen Gesundheit erlitten haben. Mit dieser Regelung sollen die Kinder

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Unterstützung der Familie

Famile Strandferien

Artikel 3 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention bestimmt, dass die Vertragsstaaten sich verpflichten, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie

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