Artikel 25 der UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass ein behördlich untergebrachtes Kind Anspruch darauf hat, dass die ihm gewährte Behandlung sowie alle anderen für seine Unterbringung belangvollen Umstände regelmäßig überprüft werden. Der Bestimmung des Artikel 25 der UN-Kinderrechtskonvention wird innerstaatlich insbesondere durch die nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs vorgesehene Überprüfung
WeiterlesenBehördlich untergebrachte Kinder
