Artikel 9 Absatz 4 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erteilung von Auskünften über den Verbleib von Familienangehörigen, deren „Trennung“ von der Familie Folge einer staatlich eingeleiteten Maßnahme ist. Die Bestimmung ist ein Reflex auf das in einigen Ländern in den letzten Jahren aufgetretenen Problem der „verschwundenen“ (d. h. illegal
WeiterlesenAuskünfte über den Verbleib von Familienangehörigen
