Ob und inwieweit die Nichtdiskriminierungsklausel in Artikel 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ohne Unterschied für eheliche und nichteheliche Kinder gilt, ist bei Ausarbeitung des Konventionstextes mehrfach erörtert worden:
Der ursprüngliche polnische Entwurf hatte eine Nichtdiskriminierungsklausel vorgesehen, die bei dem Merkmal …
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