Die Generalversammlung,
mit Anerkennung davon Kenntnis nehmend, dass der Menschenrechtsrat mit seiner Resolution 17/18 vom 17. Juni 2011 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren angenommen hat,
- nimmt das in der Anlage zu dieser Resolution

