Vorbehaltserklärung Deutschlands

Germany 1454777 1920(1)

Deutschland hat die Kinderrechtskonvention zwar am 6. März 1992 ratifiziert, so dass sie für die Bundesrepublik am 5. April 1992 in Kraft getreten ist, aber zunächst unter einem Vorbehalt:

Da in der Bundesrepublik die Abschiebehaft auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt wurde, hat sie dem Ausländerrecht in Deutschland Vorrang vor der Kinderrechtskonvention gegeben. Die darauf beruhende Vorbehaltserklärung bei der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention ist von Deutschland am 15. Juli 2010 durch Hinterlegung einer Rücknahmeerklärung bei den Vereinten Nationen zurückgenommen worden.

Damit gilt Artikel 3 Absatz 1 der Konvention inzwischen auch in der Bundesrepublik ohne Einschränkung, so dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden, …das Wohl des Kindes … vorrangig zu berücksichtigen ist“.

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