Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Die Vertragsstaaten dieses Protokolls –
- in der Erwägung, dass es zur weiteren Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
