Uneheliche Kinder

Boy

Ob und inwieweit die Nichtdiskriminierungsklausel in Artikel 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ohne Unterschied für eheliche und nichteheliche Kinder gilt, ist bei Ausarbeitung des Konventionstextes mehrfach erörtert worden: Der ursprüngliche polnische Entwurf hatte eine Nichtdiskriminierungsklausel vorgesehen, die bei dem Merkmal „Geburt“ ausdrücklich einen Zusatz „ehelich oder nichtehelich“ („birth in lawful

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Verfahrensgarantien bei der Personensorge für das Kind – Anspruch auf rechtliches Gehör

Landgericht Bremen

Artikel 9 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, in den Verfahren nach Artikel 9 Absatz 1 „allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern“. Hier wird noch einmal explizit betont, dass keine Entscheidung über das Kind oder seine Erziehungsberechtigten hinweg getroffen werden soll, ohne

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