Damit die Vertragsstaaten der Vereinten Nationen, die das Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet haben, die darin enthaltenen Pflichten und Ziele auch befolgen, wird die Einhaltung der Bestimmungen überwacht. Das ist die Aufgabe des Ausschusses für die Rechte des Kindes.
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes ist einer von 10 UN-Vertragsorganen, die als Fachausschüsse die Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen überwachen, indem sie Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben. Sie sind befugt die periodischen Berichte der Unterzeichnerstaaten entgegenzunehmen und zu prüfen. Jedes Vertragsorgan besteht aus von den Vertragsstaaten bestimmten Sachverständigen. Die genauen Befugnisse der Vertragsorgane variieren je nach Abkommen. Die meisten der Vertragsorgane sind befugt, Individualbeschwerden entgegenzunehmen. Für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist das Fakultativprotokoll, mit dem die Individualbeschwerde auch hier möglich wird, noch nicht in Kraft.
Bei den Vereinten Nationen gibt es zehn Vertragsorgane, deren Aufgabe in der Überwachung je eines Menschenrechtsabkommens besteht:
- Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee)
- Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social and Cultural Rights)
- Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination)
- Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination Against Women)
- Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture)
- Unterasuschuss zur Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture)
- Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child)
- Ausschuss über die Rechte von Arbeitsmigranten (Committee on Migrant Workers)
- Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung (Committee on the Rights of Persons with Disabilities)
- Ausschuss über das Verschwindenlassen (Committee on Enforced Disappearances)
Bildquellen:
- UN-Menschenrechtsrat: UN Photo/Violaine Martin