Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet den in Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen Schutz insbesondere durch die Strafvorschriften der § 174 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen), § 176 StGB (Sexueller
WeiterlesenSexueller Missbrauch
