Der deutsche Auslegungsvorbehalt

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Die UN-Kinderrechtekonvention verankert erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch. Es leistet dadurch einen für die rechtliche und gesellschaftliche Stellung junger Menschen wichtigen Beitrag. Das Übereinkommen setzt Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend verwirklicht sind, und bietet keinen

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Vorbehaltserklärung Deutschlands

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Deutschland hat die Kinderrechtskonvention zwar am 6. März 1992 ratifiziert, so dass sie für die Bundesrepublik am 5. April 1992 in Kraft getreten ist, aber zunächst unter einem Vorbehalt: Da in der Bundesrepublik die Abschiebehaft auch gegen Kinder und Jugendliche verhängt wurde, hat sie dem Ausländerrecht in Deutschland Vorrang vor

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